CDU-Landtagsfraktion beschließt Einführung eines Feuerwehrführerscheins

„Immer mehr Freiwillige Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdienste in Baden-Württemberg haben das Problem, das viele ihrer jungen Mitglieder mit dem aktuellen Pkw-Führerschein der Klasse B keine Einsatzfahrzeuge mehr fahren dürfen. Das führt zu akuten Engpässen bei der Besetzung der Dienstschichten.
Die CDU-Landtagsfraktion hat daher in ihrer Sitzung vom 27. April beschlossen, einen speziellen Feuerwehrführerschein im Land einzuführen, der es den jungen Mitgliedern erlaubt, wieder Dienst in den Einsatzfahrzeugen zu leisten“, erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Bernhard Lasotta.
Hintergrund der problematischen Situation sei, dass mit dem Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) nur noch Fahrzeuge mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Früher betrug diese Obergrenze 7,5 Tonnen.
„Die Einsatzfahrzeuge sind aber in der Regel mindestens eine Tonne schwerer und somit wird der Fahrerkreis erheblich eingeschränkt. Da der Bund es aber den Ländern überlassen hat, im Bereich von 3,5 bis 7,5 Tonnen eigene Landesregelungen zu treffen, führen wir in unserem Land den Feuerwehrführerschein ein. Die Organisationen können damit intern eine Ausbildung und Prüfung anbieten, der das Führen eines Fahrzeugs mit 4,75 Tonnen Maximalgewicht erlaubt. Somit können auch alle jungen Mitglieder mit dem B-Führerschein wieder an allen Einsätzen als Fahrer teilnehmen“, erläuterte Lasotta.
Durch diese Maßnahme würden die Sicherheits- und Rettungsdienste im Land deutlich gestärkt. „Da die Ausbildung und Prüfung organisationsintern ablaufe, entstünden sowohl für das Land als auch für die Kommunen keine Kosten im Rahmen der Qualifizierung für diesen Führerschein“, betonte der CDU-Landtagsabgeordnete abschließend.